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CHIPPFLICHT von Hunden in Österreich

In Österreich gilt eine generelle Chippflicht, damit entlaufene Hunde innerhalb kürzester Zeit wieder nach Hause gebracht werden können! Somit erspart man dem Hund das oftmals tagelange Warten auf einer Pflegestelle oder im Tierheim.

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ACHTUNG ein Chip OHNE Registrierung ist SINNLOS!

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Die Chipnummer muss auf den Besitzer registriert werden! Die Registrierung erfolgt auf der Internetseite von Animaldata, welche mit der österreichischen Tierdatenbank verbunden ist. Dies kann auch vom Tierarzt oder von uns erledigt werden.

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Fall ihr euch nicht sicher seid, erkundigt euch bitte beim nächsten Tierarztbesuch oder bei uns, ob dies bei eurem Hund gemacht wurde!

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Unser Tierschutzverein besitzt ein Chiplesegerät - bei gefundenen Hunden, weiteren Fragen oder falls ihr Hilfe bei der Registrierung braucht, könnt ihr euch gerne bei uns melden!

 

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Sind wir schon gechipt UND registriert?

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